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BGH zur Insolvenzanfechtung bei zwangsweisen Durchsetzung der Forderung

BGH, Urteil vom 22. Juni 2017, IX ZR 111/14  Leitsatz des Gericht:

Setzt ein Gläubiger eine unbestrittene Forderung erfolgreich zwangsweise durch, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung kannte, wenn der Gläubiger außer dieser Forderung und den von ihm zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung unternommenen erfolgreichen Schritten keine weiteren konkreten Tatsachen über die Zahlungsunfähigkeit oder die Vermögenslage seines Schuldners kennt. – InsO § 133 Abs. 1 Satz 2

Daraus: „(Rz 10:) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine im Rahmen oder aus Anlass einer Zwangsvollstreckung erfolgte Vermögensverlagerung dann anfechtbar sein, wenn

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„Unterhaltsvorschussgesetz – Änderungen zum 1.7.2017“ (sozialrecht-justament.de / B. Eckhardt) und Synopse

Anfang Juni wurden die Änderungen des Unterhaltsvorschusses beschlossen (vgl. Art. 23 in BT-Drucksache 18/12589). Die Regelungen sollen rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft treten. Siehe auch die Synopse des Deutsches Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. – DIJuF.

Zeit, endlich auf die vorzügliche Darstellung von Bernd Eckhardt im „Sozialrecht Justament Juni 2017“ hinzuweisen. Hier daraus nur:

Rechtzeitige Antragstellung nicht versäumen!
Der Unterhaltsvorschuss wird auf Antrag erbracht. Der Unterhaltsvorschuss wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gewährt. § 4 Unterhaltsvorschussgesetz regelt die beschränkte Rückwirkung:

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Arm trotz Arbeit: In Deutschland hat sich Erwerbsarmut seit 2004 verdoppelt

„Immer mehr Menschen in Europa sind arm, obwohl sie arbeiten. Am stärksten stieg die sogenannte Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland: Zwischen 2004 und 2014 hat sich der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren verdoppelt (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der Studie; Link unten). Das hängt auch damit zusammen, dass Arbeitslose stärker unter Druck stehen, eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Dr. Dorothee Spannagel, Dr. Daniel Seikel, PD Dr. Karin Schulze Buschoff und Helge Baumann haben untersucht, wie sich arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen, die Menschen schneller in Jobs bringen sollen, auf die Erwerbsarmut in 18 EU-Ländern ausgewirkt haben. Datengrundlagen sind die neuesten verfügbaren Zahlen aus der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und eine OECD-Datenbank.“

Quelle und mehr: PM Hans-Böckler-Stifung

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BGH zur vom Anfechtungsgegner durch Zwangsvollstreckung bewirkten Vermögensverlagerung

BGH, Urt. v. 01.06.2017 – IX ZR 48/15 – Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine vom Anfechtungsgegner durch Zwangsvollstreckung bewirkte Vermögensverlagerung kann nur dann auch als Rechtshandlung des Schuldners gewertet werden, wenn der Schuldner einen Beitrag zum Erfolg der Zwangsvollstreckung geleistet hat, der ein der Vollstreckungstätigkeit des Gläubigers vergleichbares Gewicht hat.
  2. 2. Die vom Anfechtungsgegner durch eine Vollstreckungsmaßnahme bewirkte Vermögensverlagerung gilt nicht zugleich als Rechtshandlung des Schuldners, wenn sich der Schuldner angesichts einer bevorstehenden oder bereits eingeleiteten berechtigten Vollstreckungsmaßnahme nicht anders verhält als ohne die Vollstreckung und sich damit darauf beschränkt, die Vollstreckung des Gläubigers hinzunehmen.
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Informationsbroschüre „Schulden und Inhaftierung“

An dieser Stelle der Hinweis auf die beiden namensgleichen Broschüren „Schulden und Inhaftierung“

mit großen inhaltlichen Schnittmengen.

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LSG Hamburg zur Darlehensgewährung für Mietkaution: „Fachanweisung der BASFI greift zu kurz“

Das Landessozialgericht Hamburg hat im Urteil vom 23.2.2017 (L 4 AS 135/15) zur Fachanweisung zu § 22 Abs. 6 und 8 SGB II Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen vom 14.09.2011 (Gz.: SI 233/111.10-3-8-1) ausgeführt:

„Der Darlehensbescheid vom 17. September ist rechtswidrig, weil der Beklagte bei der Entscheidung über die Form der Kautionsgewährung kein Ermessen ausgeübt hat, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Gemäß § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II in der hier anwendbaren Fassung vom 13. Mai 2011 soll eine Mietkaution als Darlehen erbracht werden. Damit ist die Mietkaution im Regelfall als Darlehen zu gewähren, in atypischen Fällen hat der Leistungsträger hingegen ein Ermessen hinsichtlich der Form der Gewährung der Kaution. Zu Recht ist das Sozialgericht davon ausgegangen, dass hier ein atypischer Fall vorgelegen hat, der dem Beklagten ein Ermessen eröffnete.

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Immer mehr Hartz-IV-Bezieher/-innen müssen ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Wie sieht es damit in Hamburg aus?

Hier der Hinweis auf die Bürgerschafts-Drucksache 21/9415, Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 13.06.17 und Antwort des Senats: Immer mehr Hartz-IV-Bezieher/-innen mussen ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Wie sieht es damit in Hamburg aus?

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Bundestag verabschiedet Gesetz zum Versicherungsvertrieb (dabei: Restschuldversicherungen)

Der Bundestag hat vor einer Woche (29.6.2017) das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes“ verabschiedet – siehe HIB-Meldung und BT-Mediathek.

Dirk Ulbricht vom iff ist ungehalten: unter der Überschrift „Restschuldversicherung: Schnellschuss hilft den Hauptleidtragenden nicht“ findet er deutliche ablehnende Worte.

Auch der vzbv meint: „Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018
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OLG Köln erschwert unerwünschte Werbeanrufe nach Vertragsende

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat mit Urteil vom 02.06.2017, Az.: 6 U 182/16, nicht rechtskräftig, eine Einwilligungserklärung über die Nutzung von Vertragsdaten für Werbenachrichten oder -anrufe zur „individuellen Kundenberatung“ nach Vertragsende untersagt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Telekom Deutschland GmbH.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass Telefonanbieter sie nach einer längst beendeten Vertragsbeziehung zu Werbezwecken zu Hause anrufen dürfen“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. – Quelle und mehr: PM der vzbv

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Deutschlandfunk Kultur zur Energiearmut in Deutschland

Gestern wurde im Länderreport des Deutschlandfunk Kultur über Energiearmut in Deutschland berichtet: „Kein Geld, kein Strom“ oder direkt als Audio-Datei (mp3).

Davor ging es um den Stromsparcheck der Caritas: „Damit Sie auch morgen noch warm duschen können“ oder direkt als Audio-Datei (mp3).

Siehe auch „Energie-Armut als neues soziales Risiko“ bzw. mp3