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Wiedenhaupt / iff-Überschuldungsschlaglicht: „Die Beratungslücke in der Schuldner- und Insolvenzberatung – Fehlende Beratung für Kleinst- und Kleinselbstständige“

Das Institut für Finanzdienstleistungen meldet: „Neben dem Überschuldungsreport wird es nun drei weitere Formate geben, die sich der Überschuldung in Deutschland widmen. …

Das erste Überschuldungsschlaglicht „Die Beratungslücke in der Schuldner- und Insolvenzberatung“ ist von Frank Wiedenhaupt, Schuldner- und Insolvenzberater Verein für Berliner Stadtmission und seit 2016 Mitglied im Vorstand der BAG-SB.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 06.06.2020
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Online-Banking: Nicht jede SMS-TAN darf etwas kosten

BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 – XI ZR 260/15 – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“ in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist.

PM des BGH – PM der vzbv: Online-Banking: Nicht jede SMS-TAN darf etwas kosten – Tipps: http://www.verbraucherzentrale.de/urteil-sms-tan