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DB Vertrieb GmbH darf Bezahlung per „Sofortüberweisung“ nicht als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel anbieten

Die DB Vertrieb GmbH darf bei Flugreisebuchungen über die Reiseplattform start.de die „Sofortüberweisung“ nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18.07.2017, KZR 39/16 entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen diese Praxis geklagt.