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Bundestag verabschiedet Gesetz zum Versicherungsvertrieb (dabei: Restschuldversicherungen)

Der Bundestag hat vor einer Woche (29.6.2017) das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes“ verabschiedet – siehe HIB-Meldung und BT-Mediathek.

Dirk Ulbricht vom iff ist ungehalten: unter der Überschrift „Restschuldversicherung: Schnellschuss hilft den Hauptleidtragenden nicht“ findet er deutliche ablehnende Worte.

Auch der vzbv meint: „Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018
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OLG Köln erschwert unerwünschte Werbeanrufe nach Vertragsende

Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat mit Urteil vom 02.06.2017, Az.: 6 U 182/16, nicht rechtskräftig, eine Einwilligungserklärung über die Nutzung von Vertragsdaten für Werbenachrichten oder -anrufe zur „individuellen Kundenberatung“ nach Vertragsende untersagt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Telekom Deutschland GmbH.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen es nicht hinnehmen, dass Telefonanbieter sie nach einer längst beendeten Vertragsbeziehung zu Werbezwecken zu Hause anrufen dürfen“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. – Quelle und mehr: PM der vzbv