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Studie des iff zu Finanzvergleichsportalen: Unter falscher Flagge

„Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen Vergleichsportale für Finanzdienstleistungen, um sich einen Marktüberblick über die besten Angebote und Konditionen verschaffen zu können – sie vertrauen auf die Rankings. Ein umfassender und objektiver Vergleich ist jedoch oft nicht möglich. Das zeigt eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Ergebnisse der Studie zeigen politischen Handlungsbedarf auf. Der vzbv fordert klare Kriterien zur Sicherung der Objektivität von Online-Produktvergleichen bei Finanzdienstleistungen.

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Hess. Datenschutzbeauftragter zur Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Lohnpfändung

An dieser Stelle der Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2016 des Hessischen Datenschutzbeauftragen (Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch).  Unter Nr. 4.2.4 befasst er sich mit dem Thema „Versendung von Fragebogen an Arbeitgeber vor einer Pfändung von Arbeitseinkommen“.

Der gesamte Tätigkeitsbericht – vor allem das Kapitel 4.2. „Auskunfteien und Inkassounternehmen“ – ist interesssant zu lesen: www.datenschutz.hessen.de/taetigkeitsberichte.htm