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„Finanz-TÜV“ für alle Finanzprodukte ist umstritten

Gestern fand eine öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Zulassungspflicht für Finanzprodukte schaffen – Finanz-TÜV einführen“ (Drs. 18/9709) statt.

Banken und Investmentverbände haben die Einführung eines Finanz-TÜV, der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, strikt abgelehnt. Ein Finanz-TÜV würde nach Ansicht der BaFin einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und enorme Kapazitäten binden. Rechtsanwalt Peter Mattil, dessen Kanzlei geschädigte Anleger vertritt, befürwortete den Finanz-TÜV ausdrücklich. Prof. Dr. Rudolf Hickel von der Universität Bremen widersprach der Ansicht der Banken, ein Finanz-TÜV wäre wegen der vielen anderen Regelungen überflüssig. Derzeit sei jedes Finanzmarktinstrument unkontrolliert am Markt handelbar, soweit es nicht explizit verboten sei.

Ob ein Finanzprodukt schädlich sei, sei bei den meisten Produkten nicht pauschal und vor allem nicht von Vornherein bestimmbar, sagte Dirk Ulbricht vom Institut für Finanzdienstleistungen.

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Bis 2015 beendete Verbraucher-Insolvenz­verfahren: Gläubiger erhielten durch­schnittlich 1,5 % ihrer Forderungen zurück

„Bei Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen), die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende des Jahres 2015 beendet wurden, erhielten Gläubiger durchschnittlich 2,2 % ihrer Forderungen zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich diese Deckungsquote als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (213 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (9,7 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 9,5 Milliarden Euro.

Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2015 beendet wurden, lag die Deckungsquote bei 3,9 %. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war die Deckungsquote mit 1,5 % deutlich geringer