Jetzt anmelden: Online-Seminar “Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz” am 20.6.2024 mit mit Gabriele Janlewing
Kategorien
Uncategorized

OLG Karlsruhe verneint Löschungsanspruch gegen Auskunftei nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Hier der Hinweis auf OLG Karlsruhe, Urt. v. 1. 3. 2016 – 12 U 32/16. Daraus:

„Für potentielle Geschäftspartner des Schuldners ist es im Rahmen der Bonitätsprüfung wichtig zu erfahren, ob bei dem Schuldner die Gefahr besteht, wieder insolvent zu werden. Für die Einschätzung dieser Gefahr kann die Erteilung der Restschuldbefreiung ein nicht unerhebliches Indiz sein (vgl. KG, Urteil vom 07.02.2013, 10 U 118/12; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2015, 1 U 128/15).

Es ist dabei nicht Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung, dass der Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen kann, als ob es das Insolvenzverfahren gar nicht gegeben hätte.“

siehe auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=10912

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.08.2017
Kategorien
Uncategorized

Landgericht Nürnberg-Fürth: Keine sog. Vorwirkung von Versagungsgründen bei § 287a InsO

Hier der Hinweis auf Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 20.4.2016, 11 T 2794/16:

  1. Wird auf einen zulässigen Restschuldbefreiungsantrag die Feststellung, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen kann, abgelehnt, weil die Voraussetzungen für eine Versagung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO vorliegen, ist dagegen die sofortige Beschwerde nach § 6 InsO i.V.m. § 287a Abs. 1 Satz 2 InsO analog zulässig.
  2. Eine Prüfung, ob bereits Versagungsgründe vorliegen könnten, findet im Rahmen der Feststellung nach § 287a Abs. 1 Satz 1 InsO nicht statt.

Leitsätze von RA Matthias Butenob. Die Entscheidung als pdf

Kategorien
Uncategorized

Harald Thomé zu Martin Schulz und der Agenda 2010: „Was wirklich geändert werden muss“

„Schulz redet davon, die „Agenda 2010“ zu reformieren, die Einschränkung folgt aber direkt: dies solle nur für „hart arbeitende Menschen“ geschehen. Gleichzeitig hat er jetzt verkündet, dass er an Hartz-IV-Sanktionen festhalten möchte. Denn „bei den Sanktionen geht es ja nicht um Schikanen“. [ZEIT-Online]

Was Tacheles von Sanktionen hält und warum wir diese auch in jedem Fall und immer für nicht zulässig und für einen gravierenden Verstoß gegen Verfassungsrecht und die Menschenwürde halten, haben wir umfangreich in unserer Stellungnahme an das BVerfG dargelegt, diese gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/

Zudem stellen wir von Tacheles die Frage, warum die SPD nur über Änderungen für die „hart arbeitenden Menschen“ nachdenkt. Wir fordern ein menschenwürdiges Leben für alle Mitglieder unserer Gesellschaft.

Kategorien
Uncategorized

LSG Bayern: mit 5 Wochenstunden und 187 Euro Monatseinkommen kann EU-Arbeitnehmer*innenstatus und damit SGB II Anspruch gegeben sein

In seinem gestrigen Newsletter  weist Harald Thomé auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts, L 11 AS 887/16 B ER vom 06.02.2017  hin.

„Das LSG Bayern sieht in einer Eilentscheidung bei einer rumänischen Staatsangehörigen, die als „Haushaltshilfe (Gartenarbeiten, Hausarbeiten)“ mit 5 Stunden pro Woche und einem Monatseinkommen von 187 Euro arbeitet, den Arbeitnehmer*innenstatus als möglich an und hat daher vorläufig aufstockende Leistungen nach dem SGB II angeordnet. Diese Entscheidung ist daher so wichtig, weil damit klargestellt wird, dass ein Arbeitnehmerstatus nicht erst bei 8 Wochenstunden (siehe Weisungslage BA) und rund 275 EUR Monatsverdienst beginnt, sondern bei geringerer Stundenzahl und Einkommen.“

Kategorien
hamburg

15. Hamburger Wohlfühlmorgen

Der 15. Hamburger Wohlfühlmorgen findet am Samstag, 25.03.2017 von 10:00 -13:00 Uhr in der Sankt-Ansgar-Schule, Bürgerweide 33, Hamburg-Borgfelde statt.

Mehr zum Projekt „Hamburger Wohlfühlmorgen“

Kategorien
Uncategorized

OLG Dresden zur Verjährung eines Dispo-Rückzahlungsanspruchs

Das OLG Dresden, hat mit Urteil vom 20. Oktober 2016, Az.: 8 U 1211/16, eine interessante Entscheidung gefällt. Der Leitsatz des Gerichts lautet:

Die Hemmung der Verjährung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs gemäß § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB führt dazu, dass der Hemmungszeitraum in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird. Diese läuft ab Ende der Hemmung weiter bzw. beginnt erst dann zu laufen.

Weiter aus dem Urteil:

Kategorien
Uncategorized

Entscheidungen des BGH zum Betreuungsrecht

Hier der Hinweis auf einige Entscheidungen des BGH zum Betreuungsrecht:

  • BGH, 12.10.2016 – XII ZB 369/16: Beschwerde des Betroffenen gegen Ablehnung einer Betreuung
  • BGH, 19.10.2016 – XII ZB 387/16: Betreuungsvoraussetzungen bei Einrichtung und Fortsetzung einer Betreuung
  • BGH, 23.11.2016 – XII ZB 385/16: Qualifikation des mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Sachverständigen
  • BGH, 07.12.2016 – XII ZB 346/16: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers
Kategorien
Uncategorized

Sanktionen im SGB II auf dem Prüfstand (IV): Stellungnahme Diakonie Deutschland

Auch die Diakonie Deutschland hat Ihre Stellungnahme zum Verfahren BVerfG 1 BvL 7/16 veröffentlich. Sie stellt fest: „Sanktionen sind menschenrechtlich fragwürdig und verschärfen soziale Ausgrenzung“ – zur Zusammenfassung und zur Stellungnahme.

Kategorien
Uncategorized

EuGH: Kosten eines Anrufs unter Kundenservicetelefonnummer dürfen nicht höher sein als Kosten eines gewöhnlichen Anrufs

Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer. Dies hat am 2.3.2017 der Europäische Gerichtshof im Rahmen eines von der Wettbewerbszentrale [= Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. ] beim Landgericht Stuttgart geführten Verfahrens entschieden (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15).“

Quelle und mehr: PM der WettbewerbszentralePM des EuGH

Kategorien
Uncategorized

Sanktionen im SGB II auf dem Prüfstand (III): Deutscher Verein

Nun hat auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seine Stellungnahme in dem Verfahren BVerfG 1 BvL 7/16 (Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des SG Gotha vom 2. August 2016m S 15 AS 5157/14) abgegeben: www.deutscher-verein.de