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Widerruf von Immobilienkrediten: Vergleichsangebote genau prüfen

„Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeigen sich viele Kreditinstitute angesichts vermeintlicher Pflichtangaben zurzeit verhandlungsbereit. Doch nicht immer sind die Vergleichsangebote an die Darlehensnehmer angemessen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg und rät zur genauen Prüfung. Die Verbraucherschützer bieten ab sofort Sonderberatungen und Vorträge zu dem speziellen juristischen Sachverhalt an (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2016, Az. XI ZR 434/15).

Laut Bundesgerichtshof lassen sich Immobiliendarlehen, die von Juni 2010 bis teilweise ins Jahr 2013 geschlossen wurden, noch widerrufen, wenn in der Widerrufsbelehrung vermeintliche Pflichtangaben wie die „Aufsichtsbehörde“ angeführt, im Vertragstext jedoch nicht genannt werden.“ – Quelle und mehr: PM der Verbraucherzentrale Hamburg

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iff zur Vorfälligkeitsentschädigung: „3,5 Mrd. Euro pro Jahr werden zu Unrecht erhoben.“

„Hausbesitzer in Deutschland, die für eine neue Arbeitsstelle oder aus Altersgründen umziehen oder aus Not das Haus verkaufen haben Pech. Sie werden von den Banken mit Strafzinsen von bis zu 30% der Kreditsumme belegt. Das ist bis zum 10fachen dessen, was im Ausland verlangt wird. Man nennt das euphorisch: „Vorfälligkeitsentschädigung“. Doch wofür entschädigen, wenn es keinen solchen Schaden gibt?“ – zum ganzen Beitrag des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff)