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Sanktionen im SGB II auf dem Prüfstand (III): Deutscher Verein

Nun hat auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seine Stellungnahme in dem Verfahren BVerfG 1 BvL 7/16 (Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des SG Gotha vom 2. August 2016m S 15 AS 5157/14) abgegeben: www.deutscher-verein.de

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Handyversicherungen: Verbraucher erhalten bei Diebstahl meistens kein Geld

„Besitzer einer Handyversicherung können bei einem Diebstahl nur äußerst selten auf eine Kostenerstattung des Versicherers hoffen, warnen die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg. Grund sind die hohen Anforderungen der Versicherer daran, wie Verbraucher ihr Handy bei sich tragen müssen. Eine für Deutschland repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Marktwächters Finanzen hat ergeben, dass 77 Prozent aller befragten Handybesitzer ihr Mobiltelefon im öffentlichen Raum so verwahren, dass die Versicherung bei Diebstahl nicht zahlen müsste.