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LSG Niedersachsen-Bremen zum Anordnungsgrund bei Mietrückständen

Harald Thomé weist in seinen aktuellen Newsletter auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2016, L 11 AS 953/16 B ER hin: Ein Anordnungsgrund ist nicht erst gegeben, wenn das Mietverhältnis durch  Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage bedroht ist.

Dazu Thomé: „Eine Reihe von Sozialgerichten sehen bei Mietrückständen erst dann einen Anordnungsgrund (Grund zur Eilentscheidung) gegeben, wenn

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vzbv-Umfrage: Nur wenige Verbraucher wechseln den Energieversorger

„Der Wechsel des Energieversorgers kann Haushaltskunden viel Geld sparen. Aber nur 22 Prozent der Gaskunden haben diese Chance in den letzten vier Jahren genutzt. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Stromkunden sind hingegen wechselfreudiger. Für Fernwärmekunden ist ein Wechsel gar nicht erst möglich.“ – zur ganzen Pressemitteilung des vzbv

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„Mit Humor gegen Klischees: EOS startet virale Kampagne rund um die Dienstleistung Inkasso“

Der Beginn der aktuellen Pressemitteilung von EOS / DID: „Wer den Begriff „Inkasso“ hört, hat schnell Bilder vor Augen: Finstere Gestalten in dunklen Ecken, Drohkulissen und verängstigte Menschen. Genau in diesem Kopfkino setzt die EOS Gruppe mit ihrer viralen Kampagne „Auf Inkasso Art“ (→ www.auf-inkasso-art.de) an. Mit drei Video-Clips und einer Kampagnenwebsite bringt der internationale Dienstleister für Forderungsmanagement das Thema Inkasso in die Öffentlichkeit. Charmant und informativ räumt EOS dabei mit Klischees und Vorurteilen auf.“

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Amtsgericht Aachen bejaht Stundungs-Sperrfrist wegen fehlender Mitwirkung im Erstverfahren

Hier der Hinweis auf AG Aachen, 04.07.2016 – 91 IK 78/16. Daraus:

„Zwar scheitert eine Verfahrenskostenstundung nicht daran, dass der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung unzulässig wäre. Denn der Gesetzgeber hat mit Einführung des § 287 a Abs. 2 InsO mit Geltung ab dem 01.07.2014 die Unzulässigkeitsgründe abschließend normiert. (…)

Entgegen der Auffassung der Schuldnerin sind die Umstände des Vorverfahrens allerdings im Rahmen der Entscheidung über die Verfahrenskostenstundung im Zweitverfahren zu berücksichtigen.

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WDR „die story“ zur Insolvenzanfechtung: „Unverschuldet pleite? – Wie ein Gesetz gesunde Betriebe ruiniert“

Passend zur Meldung vorhin (Morgen im Bundestag: „Rechtsunsicherheiten bei Insolvenzanfechtungen sollen beseitigt werden“) hat der WDR vor einer Woche im Rahmen der Reihe „die story“ über die Insolvenzanfechtung berichtet: Unverschuldet pleite? – Wie ein Gesetz gesunde Betriebe ruiniert http://www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/unverschuldet-pleite-100.html. Das Video dort funktioniert bei mir nicht. Aber über den Podcast-Link direkt als MP4: http://podcast-ww.wdr.de/medp/fsk0/130/1305592/diestory_2017-02-08_unverschuldetpleitewieeingesetzgesundebetrieberuiniert_wdr.mp4

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Morgen im Bundestag: „Rechtsunsicherheiten bei Insolvenzanfechtungen sollen beseitigt werden“

„Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen. Damit begründet sie den Entwurf eines Gesetzes (18/7054 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz – 16.12.2015), den der Bundestag am Donnerstag, 16. Februar 2017, nach halbstündiger Beratung verabschieden will. (…)

Es geht dabei insbesondere um die genaue Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern. Unangebrachte Härten für Gläubiger sollen vermieden werden, darunter auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht.

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AG Köln: Tabellenauszug ist kein qualifizierter Vollstreckungstitel i.S.d. §§ 850f Abs. 2 und 850d Abs. 1 ZPO

AG Köln Beschl. 1.12.16, 73 IN 485/15:

  1. Die Deliktseigenschaft einer Gläubigerforderung kann bei fehlendem Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners nicht zur Eintragung in die Insolvenztabelle angemeldet werden (Anschluss an AG Aurich Beschl. v. 3.12.2015, Az.: 9 IN 145/15, NZI 2016, 143).
  2. Aus einem vollstreckbaren Tabellenauszug, durch den eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S.d. § 302 Nr. 1 InsO festgestellt worden ist, besteht nicht die Möglichkeit, gemäß § 850f Abs. 2 ZPO (oder auch § 850d Abs. 1 ZPO) qualifiziert in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken.
  3. Insoweit bedarf es eines Titels, der eine Berechtigung zu einem erweiterten Vollstreckungszugriff für das Vollstreckungsgericht erkennen lässt. Diese Berechtigung ist ausschließlich durch das Prozessgericht zu beurteilen; die ihm obliegende Prüfung kann durch eine bloße Behauptung des Gläubigers nicht ersetzt werden.

Anmerkung RA Kai Henning im Newsletter 1/2017:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 19.05.2020
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BAG-SB Jahresfachtagung 2017 – vorläufiges Programm steht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) hat das vorläufige Programm der Jahresfachtagung 2017, die am 08. + 09. Mai 2017 in Berlin stattfinden wird, mit dem Titel „Schuldnerberatung 2.0 – Herausforderungen moderner Schuldnerberatung“ veröffentlicht: www.bag-sb.de/veranstaltung/n/jahresfachtagung-2017/

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Bundesregierung: „Restschuldversicherungen wenig gefragt“

„Sogenannte Restschuldversicherungen stoßen auf ein immer geringeres Kundeninteresse. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort 18/10871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10722) schreibt, war die Entwicklung der Zahl dieser Versicherungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich rückläufig. 2015 habe es noch rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben, die bei Lebensversicherern mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. In 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten,

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018
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Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Netbank ab

Die Netbank wirbt mit „kostenloser Kontoführung“ fürs Girokonto um Neukunden. Ein Blick ins zum 1. April 2017 gültige Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zeigt jedoch, dass ab April ein Betrag von bis zu 3,50 Euro monatlich für die Kontoführung fällig wird. Ein deutlicher Hinweis auf die baldige Einführung des Entgelts fehlt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Netbank daher abgemahnt.