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VZ Hamburg: Immer noch Geld zurück für Hunderttausende Immobilienkredite

Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet gestern: „Nach einer heute veröffentlichten Begründung zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs können auch viele neuere Immobilienfinanzierungen aus den Jahren 2010 bis 2013 noch widerrufen werden, weil die Widerrufsbelehrungen der Kreditverträge falsch formuliert sind. Verbraucher sollten überprüfen lassen, ob ein Vertrag aufgrund dessen rückabgewickelt werden kann, rät die Verbraucherzentrale Hamburg (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2016, Az. XI ZR 434/15).

„In den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

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„Das neue Verbraucherportal: Wissen Wappnet“

Hier der Hinweis auf www.BMJV.de/DE/Verbraucherportal/Verbraucherportal_node.html

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Landesrechnungshof Hamburg im Jahresbericht 2017 zur Schuldnerberatung

Siehe unter Rz. 147 ff im Jahresbericht 2017.