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Wegweisendes Mietwucher-Urteil bestätigt

Wer heruntergekommene Zimmer zu überhöhten Preisen vermietet, macht sich des Mietwuchers schuldig: Dieses Urteil des Amtsgerichts Altona (dazu: unsere Meldung vom 26.10.2015) hat das Landgericht Hamburg nun bestätigt (Urteil vom 31.5.2016; 316 S 81/15; pdf). Die Entscheidung erhöht die Erfolgschancen von Klagen gegen Abzock-Vermieter. – Quelle und mehr: www.hinzundkunzt.de/mietwucher-urteil-bestaetigt/