„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfes ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwieweit Insolvenzverwalter zurückliegende Zahlungen des insolventen Unternehmens an Lieferanten, Dienstleister oder Arbeitnehmer zurückfordern können.“ – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung
29. Februar 2016
Gesetzgebung Insolvenzanfechtung
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