Kategorien
Uncategorized

SOZIALRECHT JUSTAMENT 4/2016 Juli: „Das Rechtsvereinfachungsgesetz im Kontext“

Bernd Eckhardt hat das neue SOZIALRECHT JUSTAMENT vorgelegt und befasst sich mit dem sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

„Das Rechtsvereinfachungsgesetz besteht aus einem Sammelsurium unterschiedlicher Einzelregelungen, die kein Konzept erkennen lassen. Grund hierfür ist die Art und Weise, wie dieses Gesetz entstanden ist. Unterschiedliche Akteure (Länder, Bund, Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit) haben interessensgeleitete Vorschläge zur Änderung gemacht. Vorschläge gegen die niemand der Gefragten etwas einzuwenden hatte, sind dann in Gesetzesform gegossen worden. Der ursprüngliche Auftrag der „Rechtsvereinfachung“ wurde hierbei schnell vergessen. In meiner Darstellung sortiere ich die gesetzlichen Neuregelungen aus der Perspektive der engagierten Sozialberatung.“