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OVG Münster: Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das Steuergeheimnis

In den zugrunde liegenden Verfahren hatten Insolvenzverwalter unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bei dem jeweils für den Insolvenzschuldner zuständigen Finanzamt beantragt, ihnen die Steuerkontoauszüge des Schuldners zu näher bezeichneten Zeiträumen zur Verfügung zu stellen. Sie beabsichtigen, mit Hilfe der steuerlichen Unterlagen zu ermitteln, ob Zahlungen auf Steuerschulden gegebenenfalls der Insolvenzanfechtung unterliegen. Aktenzeichen: 8 A 1032/14, 8 A 1073/14, 8 A 1074/14, 8 A 1126/14 (I. Instanz: VG Aachen 8 K 1816/13, VG Köln 13 K 161/13, VG Köln 13 K 602/13, VG Köln 13 K 394/13) – Quelle und mehr: www.justiz.nrw.de

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016