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Neue „Düsseldorfer Tabelle“ seit dem 1. Januar 2016

Zum 1. Januar 2016 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ (pdf) geändert. Die neue Fassung ist auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.

Die „Düsseldorfer Tabelle“, die seit 1962 zunächst vom Landgericht Düsseldorf und seit dem 1. Januar 1979 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts im Sinne des § 1610 BGB.

Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder, die zuletzt zum 1. August 2015 geändert worden sind, beruht auf der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a BGB (Mindestunterhaltsverordnung).

Quelle und mehr: PM des OLG Düsseldorf