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Bundessozialgericht: Elterngeld ist Einkommen

Hier der Vollständigkeit halber der Hinweis auf zwei Entscheidungen des BSG, die in unserer Urlaubspause fielen: Das BSG ist der Ansicht, dass Elterngeld sowohl im SGB II (B 4 AS 25/15 R)  als auch beim Kinderzuschlag (B 4 KG 2/14 R) als Einkommen angerechnet werden kann.