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Bundeskabinett beschließt 9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“

Die Bundesregierung meldet: „Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wird vereinfacht: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig in der Regel für zwölf Monate statt wie bisher für sechs Monate bewilligt. So hat es das Kabinett beschlossen. (….)“ – zur ganzen Meldung

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