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Neuer bundesweiter Betriebskostenspiegel veröffentlicht

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,18 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.052,80 Euro für das Abrechnungsjahr 2014 aufgebracht werden. – zur ganzen PM des Deutschen Mieterbundes

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AG Göttingen: Inkassounternehmen sind nicht zur Stellung von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen befugt

Hier der Hinweis auf AG Göttingen, Beschluss vom 15.07.2016 – 71 IK 111/10 NOM:

Inkassounternehmen sind nicht zur Stellung von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen befugt (AG Köln, NZI 2013, 149). Das gilt auch in ab dem 01.07.2014 beantragten Verfahren. (a.A. AG Coburg, ZVI 2016, 140).  Ein derartiger Antrag ist als unzulässig abzuweisen. (Leitsätze des Gerichts)

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Infoline Sozialhilfe Hamburg: Aktuelle Änderungen

Folgende Regelungen wurden aktualisiert:

Folgende Regelung tritt neu in Kraft:

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Paritätischer bezeichnet Regelsatzpläne der Bundesregierung als „Affront“

Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die angekündigte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2017 um abermals lediglich 5 Euro auf dann 409 Euro. Der Verband fordert die Bundesregierung zur Offenlegung der verwendeten Statistiken auf und kündigt eine detaillierte Überprüfung der Berechnungen an. – zur ganzen PM des Paritätischen. Siehe auch die PM unter www.erwerbslos.de

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BGH zur Ratenzahlung und Insolvenzanfechtung

BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 – IX ZR 188/15 – Leitsatz des Gerichts:

Erklärt der Schuldner seinem Gläubiger, eine fällige Zahlung nicht in einem Zug erbringen und nur Ratenzahlungen leisten zu können, muss dieser allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

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SGB II: Versicherungspauschale für jeden Monat abzusetzen

Sind Kindergeldzahlungen das einzige Einkommen von Eltern im ALG-II-Bezug, ist von dem Kindergeld die sogenannte Versicherungspauschale von 30 Euro abzusetzen. Von derzeit 190 Euro für ein Kind sind also nur 160 Euro auf den ALG-II-Anspruch anzurechnen. – Details siehe unter www.hempels-sh.de

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vzbv: Stromanbieter dürfen nicht zum Lastschrifteinzug zwingen

Zahlreiche Stromanbieter haben Verbraucherinnen und Verbrauchern bislang nicht wie vom Gesetz vorgesehen verschiedene Zahlweisen angeboten. Vielfach blieb Kunden beim Abschluss eines Stromvertrags nur die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug. Nach einer Abmahnaktion des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat die überwiegende Zahl der angeschriebenen Unternehmen die Praxis geändert.- zur PM des vzbv

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Pause

Wir haben Urlaub. Neue Meldungen gibt es Anfang September.

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Schuldner- und Insolvenzberater/in gesucht

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. sucht für ihre Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in Kaltenkirchen mit Außenstelle in Henstedt-Ulzburg zu sofort eine/n Schuldner- und Insolvenzberater/in. Zur vollständigen Ausschreibung.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 20.12.2019
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„Drängt Jobcenter t.a.h. die Erwerbslosen in die Insolvenz?“

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 22. Juli 2016 verbietet das Bundesarbeitsministerium (BMAS) in der Regel eine außergerichtliche Einigung über die Außenstände.

Die Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann (DIE LINKE) fragt nach: Drucksache 21/5392: Schriftliche Kleine Anfrage vom 25.07.2016

siehe auch: Beitrag vom 22.06.2016

UPDATE: Der Senat hat geantwortet: Drucksache 21/5392. Nachfragen werden mit Drucksache 21/5490 gestellt.