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Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) wurde letzte Woche im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2016, S. 203). Siehe zu allem die Meldungen unter …/?s=vergaberecht. Die Vergaberechtsreform tritt im Wesentlichen am 18.4.2016 in Kraft.

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LG Leipzig: Bank hat keinen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer Kontopfändung

www.damm-legal.de weist auf LG Leipzig, Urteil vom 10.12.2015, Az. 05 O 1239/15 – nicht rechtskräftig hin.

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Viel Kritik an Insolvenzanfechtungsreform

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfes ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwieweit Insolvenzverwalter zurückliegende Zahlungen des insolventen Unternehmens an Lieferanten, Dienstleister oder Arbeitnehmer zurückfordern können.“ – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

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Bundestag beschließt einstimmig das „Konto für Alle“ (Basiskonto)

Der Bundestag hat gestern (158. Sitzung vom 25.02.2016, TOP 11) das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen“ in der Ausschussfassung (Drucksache 18/7691) beschlossen.

Die Regelungen zum „Basiskonto“ (§§ 30 ff Zahlungskontengesetz – ZKG) werden 2 Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten (Art. 9 Absatz 4 des Gesetzes).

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Europäischer Gerichtshof bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bestimmte Sozialleistungen versagt werden dürfen

Urteil vom 25.02.2016 in der Rechtssache C-299/14:
Der Gerichtshof bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bestimmte Sozialleistungen versagt werden dürfen. Eine solche Versagung setzt keine individuelle Prüfung voraus.

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NDR Info-Feature: „Auf Augenhöhe im Gericht – Bessere Schulung für Behördenmitarbeiter“

Achtung – Perspektivwechsel:

„Wenn säumige Väter, Ex-Ehepartner oder andere Familienmitglieder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen Ämter oft Gelder vorstrecken. Und wenn andere Mittel nicht greifen, versuchen die Behörden, ausstehende Zahlungen per Gericht einzutreiben, denn was sie vorstrecken, wird ja aus Steuergeldern finanziert.

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Staat erzielt Überschuss von 19 Milliarden Euro im Jahr 2015

Der Finanzierungsüberschuss des Staates betrug im Jahr 2015 nach aktualisierten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 19,4 Milliarden Euro. Das ist absolut gesehen der höchste Überschuss, den der Staat seit der deutschen Wiedervereinigung erzielte. – Zur ganzen PM von Destatis

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Armutsbericht 2016: Verbände kritisieren anhaltend hohe Armut und fordern von Bundesregierung sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel

Ein Verharren der Armutsquote in Deutschland auf hohem Niveau beklagt der Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem aktuellen Armutsbericht, der erstmals in erweiterter Form und unter Mitwirkung weiterer Verbände und Fachorganisationen erscheint.

Hauptrisikogruppen seien Alleinerziehende und Erwerbslose sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Armutsquote rasant gestiegen sei und erstmals über dem Durchschnitt liege.

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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO)

„Die Europäische Union hat am 15. Mai 2014 die Verordnung (EU) Nr.655/2014 (sog. Europäische Kontenpfändungsverordnung, EuKoPfVO) erlassen. Der Entwurf beinhaltet die erforderlichen Vorschriften zur Durchführung der EuKoPfVO.

Darüber hinaus sieht der Entwurf gesetzliche Klarstellungen und Ergänzungen zivilprozessualer Regelungen vor, die mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.2258) im Zusammenhang stehen.“ (BT-Drucksache 18/7560)

Anmerkung: gerade letzteres Bedarf noch der besonderen Beobachtung, etwa die Einfügung eines neuen  §754a ZPO: Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden.

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LG Stuttgart zur Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren

Das LG Stuttgart hat sich im Beschluss vom 10.12.2015, 10 T 517/15, u.a. mit § 13 InsVV auseinandergesetzt. Dieser lautet ja: „Werden in einem Verfahren nach dem Neunten Teil der Insolvenzordnung die Unterlagen nach § 305 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt, ermäßigt sich die Vergütung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 auf 800 Euro.“

Das LG Stuttgart führt dazu aus:

„(Rz 15) Was der Gesetzgeber mit „Unterlagen erstellt“ meint, ist allerdings auslegungsbedürftig.