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OLG Brandenburg: Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30.06.2015, Aktenzeichen: 6 U 28/14

Daraus: „Entgegen der Ansicht der Klägerin stellt der Rückgabeanspruch vorliegend eine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO dar. Er war zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, denn der Herausgabeanspruch des Vermieters für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrages entsteht bereits mit Abschluss des Mietvertrages aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung (BGH, Beschluss vom 17. April 2008 – IX ZR 144/07 -, Grundeigentum 2008, 865; BGHZ 125, 270; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 13. Aufl. 2010, § 108 Rn 36). Wird der Mietvertrag vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen, ist der Rückgabeanspruch deshalb Insolvenzforderung (BGHZ 150, 305 Rn 22, zit. nach juris).“