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Kindergeld: Einführung der Steuer-Identifikationsnummern

Zum Thema gibt es gerade ein wenig Verwirrung. Daher hier zunächst folgende Entwarnung: „Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.“

Quelle und vor allem weitere Informationen: