Kategorien
Uncategorized

Deutscher Mieterbund: Mietpreisbremse und Bestellerprinzip ab 1. Juni

„„Die ersten von uns seit langem geforderten Mietrechtsänderungen und -verbesserungen werden jetzt Gesetz. Ab 1. Juni gilt auch bei der Wohnungsvermittlung für Makler und Vermieter der Grundsatz: ‚Wer bestellt, der zahlt‘. Gleichzeitig greift ab diesem Tag die so genannte Mietpreisbremse, die überzogene Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages verhindern soll. Voraussetzung ist hier aber, dass die einzelnen Bundesländer Städte festlegen, in denen wegen des angespannten Wohnungsmarktes die Mietpreisbremse gelten muss. Das ist bisher nur in Berlin geschehen. Ich fordere die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel jetzt schnellstmöglich zu folgen“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, auf einer Pressekonferenz in Hamburg im Vorfeld des 66. Deutschen Mietertages, der vom 28. bis 30. Mai 2015 in Hamburg stattfindet.“ – Quelle und mehr

Siehe auch: Beitrag Hinz&Kunzt sowie www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=mietpreisbremse