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BGH zur Drohung mit SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gesterm darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Hinweis von Unternehmen in Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA unzulässig ist. Urteil vom 19. März 2015 – I ZR 157/13 – Schufa-Hinweis

Zur Pressemitteilung des BGH sowie zum sehr lesenswerten Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg: „Vodafone darf nicht mit Schufa drohen„.

Vorinstanzen:
LG Düsseldorf – Urteil vom 27. April 2012 – 38 O 134/11
OLG Düsseldorf – Urteil vom 9. Juli 2013 – I-20 U 102/12

Siehe auch unsere Meldung vom 24. November 2014 „Drohung mit Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung unzulässig