Kategorien
Uncategorized

Antwort der Bundesregierung auf Anfrage: „Datenerhebung durch die SCHUFA und andere Wirtschaftsauskunfteien“

Drucksache 18/5142: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 18/5019) der Abgeordneten Klaus Ernst, Caren Lay, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Datenerhebung durch die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung und andere Wirtschaftsauskunfteien

Vorbemerkung der Fragesteller: „Vor allem in Ballungsräumen verlangen Vermieter von Wohnungsbewerbern häufig bereits vor der konkreten Vertragsanbahnung die Vorlage einer Bonitätsauskunft der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA Holding AG) und setzen damit hohe Hürden für die Anmietung einer Wohnung auf ohnehin sehr engen Wohnungsmärkten. Die vermeintliche Vertragsfreiheit beider Vertragsparteien führt in der Regel lediglich dazu, dass Wohnungssuchende, die sich weigern, schon vor einer eventuellen Besichtigung einer Wohnung eine Bonitätsauskunft vorzulegen, keine Gelegenheit bekommen, die Wohnung zu besichtigen oder sogar zu mieten.

Dabei sind die Auskünfte der SCHUFA und anderer Wirtschaftsauskunfteien häufig fehlerhaft, während Verbraucher keinerlei Möglichkeit haben, die Berechnungsmethoden und Parameter für das Scoring zu überprüfen, da diese Daten nach gängiger Rechtsprechung (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VI ZR 156/13 [Anmerkung: im Original wurde versehentlich ein falsches AZ angegeben / Dreher]) dem Betriebsgeheimnis unterliegen.“

Siehe auch HIB-Meldung vom 25.6.2015 „Bonitätsauskunft vor Mietvertrag