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OLG Frankfurt: Mobilfunk-Rechnung per Post darf nichts kosten

„Ein Mobilfunkunternehmen darf für die Zusendung der Rechnung per Post nicht 1,50 Euro berechnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Drillisch Telecom GmbH entschieden. Außerdem untersagten die Richter dem Unternehmen, ein Pfand für die SIM-Karte zu verlangen. Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 9.01.2014 (1 U 26/13), nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.“ – Zur ganzen Pressemitteilung des vzbv