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Rundfunkbeitrag: Broschüre des SWR

Seit dem 01.01.2013 gibt es den neuen „Rundfunkbeitrag“ und die GEZ heisst nun „Beitragsservice“. Die Webseite www.rundfunkbeitrag.de zeichnet sich nun wahrlich nicht durch Übersichtlichkeit aus.

Wir möchten an dieser Stelle auf eine sehr gute Broschüre des SWR aufmerksam machen: „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag – Rechtsgrundlagen“ (pdf). Dort wird mal systematisch die neue Rundfunkfinanzierung aufbereitet. Und hier geht es direkt zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Hamburg (HmbGVBl. 2011, S. 63).

Hinweis auf eine Verbesserung zum alten Recht: § 4 Absatz 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: „(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.“ -> heisst: anders als vorher ist nun auch eine Befreiung für die Vergangenheit möglich, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten gestellt wird!

Siehe auch den Artikel vom 26.5.2013 im www.infodienst-schuldnerberatung.de.

Abschliessend der Antrag auf Gebührenbefreiung als pdf.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 22.06.2014