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Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Der frisch ausgehandelte Koalitionsvertrag („Deutschlands Zukunft gestalten„) ist nun veröffentlicht. Eine Lektüre lohnt sich, wobei Strg+F und auch eine Seite des iff-Hamburg (dort noch zu einem Vorentwurf) helfen. Letzteres zeigt vor allem Entwicklungen und was wieder gestrichen wurde. Die Forderungen der BAG-SB sind offenbar nicht berücksichtigt worden. Unkommentierte Auszüge aus dem Vertrag: 

Seite 64: Wir unterstützen die europäischen Initiativen zum Girokonto für jedermann. Wir werden bei der nationalen Umsetzung sicherstellen, dass alle Institutsgruppen in angemessener Weise beteiligt sind.

Seite 65: Die Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll verstärkt auf das Ziel „Vermeidung von Langzeitleistungsbezug“ und die Mittelverteilung stärker auf Wirkungsorientierung ausgerichtet werden. Dabei ist auch der bisherige Problemdruckindikator als Verteilungsmaßstab auf den Prüfstand zu stellen.

Seite 66: Deswegen wollen wir das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinfachen und effektiver ausgestalten. Hierzu sollen insbesondere die Ergebnisse der 2013 gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt werden.

Seite 68: Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden.

Seite 95: Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.

Seite 102: Wir wollen gemeinsam nach Lösungen suchen, um die ergänzenden finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind vor Pfändung auf den Konten der Hilfeempfängerinnen zu schützen, damit die Mittel ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können.

Seite 125: Die mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erzielten Verbesserungen wollen wir nach zwei Jahren evaluieren.

Seite 126: Wir werden die Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Pfändungsschutzkontos auswerten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass die Kosten für ein Pfändungsschutzkonto nicht unangemessen hoch sind.

Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits soll nicht zu einer übermäßigen Belastung eines Bankkunden führen. Daher sollen die Banken verpflichtet werden, beim Übertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben; bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme sollen sie dem Kunden eine Beratung über mögliche kostengünstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten müssen.

Wir wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit Prepaid-Funktion.

Seite 127: Im Rahmen der Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird insbesondere die Wirksamkeit der Streitwertdeckelung bei Abmahnungen gegen Verbraucher auf Grund von urheberrechtlichen Verstößen im Internet geprüft.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 31.08.2014