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BSG legt SGB II – Frage für EU-Bürger dem EuGH vor („Vorabentscheidungsverfahren zum Gleichbehandlungsgebot für EU-Bürger“)

Passenden zu den Meldungen der letzten Tage – aus der heutigen Medieninformation des Bundessozialgerichtes: „Vorabentscheidungsverfahren zum Gleichbehandlungsgebot für EU-Bürger – Der Senat hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1.  Gilt das Gleichbehandlungsgebot des Art 4 VO (EG) 883/2004 ‑ mit Ausnahme des Exportausschlusses des Art 70 Abs 4 VO (EG) 883/2004 ‑ auch für die besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen iS von Art 70 Abs 1, 2 VO (EG) 883/2004?   (…) Die Ausschlussklausel des § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II differenziert nach der Staatsangehörigkeit, weil sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsuchenden EU-Bürgern anderer Mitgliedstaaten für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltsrechts zur Arbeitsuche uneingeschränkt verweigert, während deutsche Staatsangehörige diese beanspruchen können. Die Frage, ob diese Ungleichbehandlung möglich ist, hängt zum einen von der Auslegung der in Artikel 4 der Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der Sicherheit enthaltenen Verpflichtung zur Gleichbehandlung auf dem Gebiet des Sozialrechts sowie der Tragweite dieses Gleichbehandlungsgrundsatzes ab. (…)

Ergänzung (13.12.2013): Das SG Leipzig hat schon mit Beschluss vom 3.6.2013 (S 17 AS 2198/12) einen Vorlagebeschluss zum Thema gefasst. Das Aktenzeichen beim EuGH lautet C-333/13 (Dano). Mehr unter ANA-ZAR 4/2013, Seite 40 zu finden unter http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR01.03-04.13.pdf