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BGH zur Pfändbarkeit des Anspruchs auf Auszahlung des Eigengeldes eines Strafgefangenen

BGH, Beschluss vom 20. Juni 2013 – IX ZB 50/12: „Das Eigengeld, das durch Gutschriften von Arbeitsentgelt gebildet wird, welches der arbeitspflichtige Strafgefangene für die Ausübung der ihm zugewiesenen Arbeit erhält, ist pfändbar; die Pfändungsgrenzen der §§ 850c, 850f, 850k ZPO finden keine Anwendung (Anschluss an BGHZ 160, 112).“