Studie “SCHUFA-freie” Kredite: Abzocke statt Kredit

“Die Ergebnisse einer Studie, die von Schuldnerberater Christian Maltry vom Landratsamt Main-Spessart sowie von Prof. Dr. Hugo Grote vom RheinAhrCampus Remagen der Fachhochschule Koblenz erstellt wurde, sind eindeutig: Bei 177 Testanfragen an 69 Anbieter wäre es nur in zwei Fällen tatsächlich zu einer Kreditvergabe gekommen und dies mit extrem hohen Effektivzinsen. Das entspricht einer Vermittlungsquote von knapp einem Prozent. Stattdessen werden für fast alle ‘SCHUFA-freien’ Kreditangebote teure Vorabgebühren verlangt, sinnlose Beratungsverträge verkauft und nutzlose Versicherungen angeboten.”

Quelle: http://www.schufa.de/de/private/presse/aktuellepressemitteilungen/121029.jsp

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LG Essen zur einmaligen Übertragung unverbrauchter Guthaben in den Folgemonat gem. § 850k ZPO (P-Konto)

Die aktuelle ZVI weist auf LG Essen, Urt. v. 21. 6. 2012 – 10 S 33/12 (rechtskräftig; AG Dorsten) hin.

Quelle: http://zvi-online.de/d44205f98261f7be46ca97cc5c066868

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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 44/2012

wie stets lesenswert – hier vor allem zum Thema Stromversorgung – vgl.:
1.1 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2012, – L 18 AS 2308/12 B ER: Unterbrechung der Stromversorgung ist eine der Wohnungslosigkeit vergleichbare Notlage, die Leistungsträger zur Darlehensgewährung verpflichtet.
1.5 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2012,- L 12 AS 1442/12 B ER: Die Übernahme von wiederholten Stromschulden ist nicht im Sinne von § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II gerechtfertigt, wenn zumutbare Selbsthilfemöglichkeiten nicht – ausgeschöpft worden sind. Der Hartz IV – Empfängerin war und ist es zumutbar, sich um andere Stromanbieter zu bemühen, da sie einen Stromanbieterwechsel offensichtlich bereits einmal vorgenommen hat. Ebenfalls ist es ihr zumutbar, sich im Zivilrechtsweg gegen eine angekündigte oder ausgeübte Stromsperre zu wenden (LSG NRW Beschluss vom 20.08.2012 – L 2 AS 1415/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 05.08.2011 – L 5 AS 1097/11 B ER).
Anderer Auffassung: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2012,- L 7 AS 1256/12 B ER Ein Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf bei drohender Stromsperre nicht ausnahmslos vorrangig auf die Inanspruchnahme zivilrechtlichen Rechtsschutzes verwiesen werden.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2124

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Antwort zu “Schuldnerberatung bei der HAB – Nachfragen zur Drs. 20/4916″ (pdf)

Die Antwort des Senats zur schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 16.10.12 liegt vor. Siehe auch unsere PM vom 17.08.2012 (“Schuldnerberatung der hamburger arbeit zukünftig ohne Schuldnerberater?”)

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_5568.pdf

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Studie „SCHUFA-freie“ Kredite: Abzocke statt Kredit

Presemitteilung der Schufa von 29.10.2012: „Jeder kennt sie, die Anzeigen von sogenannten „SCHUFA-freien“ Krediten, die Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten eine schnelle und unbürokratische Darlehensvergabe versprechen. Doch was verbirgt sich dahinter und wie seriös sind diese Angebote? Eine neue, von der SCHUFA in Auftrag gegebene Studie beleuchtet den Markt und die Geschäftspraktiken von Anbietern „SCHUFA-freier“ Kredite sowie die juristischen Hintergründe. Die Ergebnisse dieser Studie, die von Schuldnerberater Christian Maltry vom Landratsamt Main-Spessart sowie von Prof. Dr. Hugo Grote vom RheinAhrCampus Remagen der Fachhochschule Koblenz erstellt wurde, sind eindeutig: Bei 177 Testanfragen an 69 Anbieter wäre es nur in zwei Fällen tatsächlich zu einer Kreditvergabe gekommen und dies mit extrem hohen Effektivzinsen. Das entspricht einer Vermittlungsquote von knapp einem Prozent.“  Quelle und mehr.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.08.2014

Parlament hebt Verdienstgrenzen für Minijobs an

“Minijobber dürfen künftig mehr verdienen. Das hat das Bundestagsplenum am Donnerstag, 25. Oktober 2012, entschieden, indem es einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (17/10773) verabschiedet hat. Damit wird die Arbeitsentgeltgrenze bei Minijobs zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Midijobs auf 850 Euro. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zugleich in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt.”

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41186399_kw43_de_minijob/index.html

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“Schuldnerberatung bei der HAB – Nachfragen zur Drs. 20/4916″

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 16.10.12: “Welche Berufsabschlüsse haben die Mitarbeiter/-innen, die ab dem 01.07.2013 in der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der hamburger arbeit (HAB) beratend tätig sein werden? … Welche Berufsausbildungen haben jeweils die Mitarbeiter/-innen in den nach § 305 InsO in Hamburg anerkannten Stellen?” u.a.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_5568.pdf

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Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe

Nun ist es offiziell: heute wurden die neuen Regelsätze im Bundesgesetzblatt veröffentlich: BGBl. 2012 I Nr. 49 Seite 2175

Quelle: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

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Bundestag: Verdienstgrenzen für Minijobber sollen steigen

“Das Bundestagsplenum wird sich am morgen mit der Zukunft von Mini- und Midijobbern befassen. Anlass ist ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/10773). Sie wollen die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte, die sogenannten Minijobber, und Beschäftigte in der Gleitzone, die sogenannten Midijobber, erhöhen. Während die Entgeltgrenze für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden soll, soll sie für Midijobber entsprechend auf 850 Euro erhöht werden. Zudem sollen die Beschäftigten verpflichtend in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden.”

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41151759_kw43_sp_minijob/index.html

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Aufruf: “Schlaflos in Hamburg? – Mietenwahnsinn stopen!”

“Die Wohnungsmisere in Hamburg spitzt sich zu. Die Mieten steigen seit Jahren und sind heute für eine wachsende Zahl Menschen nicht mehr finanzierbar. … Der SPD-Senat behauptet, etwas gegen diese Zustände zu unternehmen, und kündigt an, dafür zu sorgen, dass 6.000 Wohnungen jedes Jahr gebaut werden…. Das Gerede der SPD über neue stadtplanerische Konzepte mit Bürger_innenbeteiligung steht im Widerspruch zu ihrer Politik, die diese fröhlich ins Leere laufen lässt…. Damit endlich Schluss ist mit dem Mietenwahnsinn, brauchen wir eine gesetzlich festgelegte Mietobergrenze bei allen Neuvermietungen, die weit unter dem aktuellen Mietendurchschnitt in Hamburg liegt! Wohnraum ist keine Ware, sondern ein öffentliches Gut, das wir zum Leben brauchen!…”
Die LAG Schuldnerberatung Hamburg hat sich dem Aufruf angeschlossen. Siehe auch den Aktionstag diesen Samstag (27.10.2012).

Quelle: http://mietenwahnsinn.rechtaufstadt.net/aktuell/aufruf-schlaflos-hamburg-mietenwahnsinn-stoppen

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