Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim Sozialgericht

Beschluss vom 24. August 2010, 1 BvR 331/10 “Im Interesse der Rechtssicherheit sind strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären.”

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-088.html

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